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Wahlfächer

Die Wahlfächer im Studium der Humanmedizin: Entsprechend § 2 Abs. 8 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 sind im Verlauf des Studiums der Medizin ein sog. vorklinisches Wahlfach aus dem Fächerkanon der gesamten Ruhr-Universität Bochum und im ersten klinischen Studienabschnitt ein sog. klinisches Wahlfach aus dem Angebot der Medizinischen Fakultät zu absolvieren und mit einem benoteten Leistungsnachweis abzuschließen.
Für die Anerkennung bereits bestehender Studienleistungen als vorklinisches oder klinisches Wahlfach setzen Sie sich bitte mit dem Prüfungsbüro in Verbindung.

Vorklinisches Wahlfach

Im vorklinischen Studienabschnitt ist gemäß § 2 Abs. 8 der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) ein vorklinisches Wahlfach aus dem Fächerkanon der Ruhr-Universität Bochum zu absolvieren und mit einem benoteten Leistungsnachweis abzuschließen.
Wichtig für die Wahl des vorklinischen Wahlfaches ist, dass das gewählte Wahlfach eine erkennbare Relevanz für das Studium der Medizin aufweisen muss. Die Wahlfächer an der Ruhr-Universität Bochum sind im Katalog vorklinischer Wahlfächer mit entsprechenden Erläuterungen aufgelistet.
Auch kann ein vorklinisches Wahlfach aus der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum gewählt werden. Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie im Katalog klinischer Wählfächer.
Bitte beachten Sie: Nach dem Absolvieren des vorklinischen Wahlfaches teilt die durchführende Dozentin/der durchführende Dozent die Ergebnisse dem Prüfungsbüro mit. Nachdem die Bescheinigung in der Abteilung als auch vom Prüfungsbüro unterschrieben wurde, können sich die Studierenden diese im Prüfungsbüro abholen.

Klinisches Wahlfach

Im ersten klinischen Studienabschnitt ist aus dem Fächerangebot der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum für die Zulassung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß § 2 Abs. 8 der ÄAppO ein klinisches Wahlfach zu absolvieren und mit einem benoteten Leistungsnachweis abzuschließen.
Die Wahlfächer sind mit den jeweiligen Fachvertretern und den Ansprechpartnern der entsprechenden Abteilungen der Medizinischen Fakultät an der Ruhr-Universität Bochum im Katalog klinischer Wählfächer aufgelistet.
Bitte beachten Sie: Nach dem Absolvieren des klinischen Wahlfaches teilt die durchführende Dozentin/der durchführende Dozent die Ergebnisse dem Prüfungsbüro mit. Der Leistungsnachweis bleibt wie alle des ersten klinischen Abschnitts bis zur Erteilung der PJ-Reife wie alle anderen 39 universitätsinternen Leistungsnachweise des klinischen Studienabschnittes beim Prüfungs­büro.